Allgemeine Geschäftsbedingungen des Wien Ticket Clubs
der WT Wien Ticket GmbH, Hütteldorfer Straße 2f, 1150 Wien (in weiterer Folge kurz "Wien Ticket"):
1. Geltungsbereich und Mitgliedschaft
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für die Mitgliedschaft im Wien Ticket Club.
1.2. Wien Ticket Clubmitglied kann jede volljährige natürliche Person werden, die die Leistungen für private Zwecke in Anspruch nimmt. Die gewerbliche Nutzung des Wien Ticket Clubs ist ausgeschlossen.
1.3. Der Beitritt zum Wien Ticket Club und die Leistungen für Clubmitglieder sind unentgeltlich soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.
1.4. Im Zuge der Antragstellung zur Registrierung als Teilnehmer am Wien Ticket Club bzw nach erfolgter Registrierung mit einer gültigen E-Mail-Adresse über die Account-Einstellungen stimmt das Mitglied den gegenständlichen AGB des Wien Ticket Clubs ausdrücklich zu.
1.5. Für den Kauf von über Wien Ticket vermittelten Tickets gelten darüber hinaus die AGB von Wien Ticket, für Gewinnspiele die Teilnahmebedingungen von Wien Ticket.
2. Leistungen für Wien Ticket Clubmitglieder
2.1. Wien Ticket Clubmitglieder erhalten unentgeltlich Informationen, Zusendungen über Veranstaltungen oder exklusiv für Clubmitglieder gewährte Vorteile.
2.2. Ein Anspruch auf die Gewährung von bestimmten Clubvorteilen, so diese im Folgenden nicht ausdrücklich angepriesen werden, besteht nicht.
2.3. Ein Clubmitglied, das innerhalb eines Kalenderjahres einen Kartenpreisumsatz von € 250,-- (inkl. MwSt.) erreicht, erhält im 1. Quartal des Folgejahres eine Gutschrift von 2,5% des im Vorjahr erreichten Kartenpreisumsatzes ausgestellt.
2.4. Die gesammelte Gutschrift verfällt im Hinblick auf die kostenlose Mitgliedschaft mit Ende des Kalenderjahres in dem diese ausgestellt wurde. Eine im September 2024 erreichte und im 1. Quartal 2025 ausgestellte Gutschrift, verfällt beispielsweise zum 31.12.2025.
2.5. Zum Umsatz zählen sämtliche Buchungen, die online über www.wien-ticket.at, beim Wien Ticket Pavillon bei der Staatsoper (Herbert-von-Karajan-Platz 1, Wien, 1010 Wien) und im Wien Ticket Call Center unter +43 1 58885 getätigt wurden. Der Umsatz wird ausschließlich über die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse dem entsprechenden Account zugerechnet. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Für die Angabe der korrekten E-Mail-Adresse im Zuge der Buchung ist ausschließlich das Clubmitglied verantwortlich.
2.6. Wien Ticket behält sich das Recht vor, die Gewährung von Gutschriften auf bestimmte Veranstaltungen einzuschränken oder einzelne Veranstaltungen auszuschließen (z.B. bei Sonderaktionen).
2.7. Bei jedem Rücktritt vom Kauf (Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt usw.), für den dem Clubmitglied eine Gutschrift gewährt wurde sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behält sich Wien Ticket das Recht zur Stornierung des entsprechenden Umsatzes auf dem Gutschriftenkonto vor.
2.8. Eine Übertragung der Gutschrift auf Dritte ist nicht möglich.
2.9. Wien Ticket behält sich das Recht vor bei begründeten Anzeichen einer gewerblichen Nutzung (zB durch eine hohe Anzahl von Weiterverkäufen der Tickets) die Gutschrift des entsprechenden Wien Ticket Clubmitgliedes einzubehalten oder nicht zu gewähren.
2.10. Die von Wien Ticket ausgestellte Gutschrift kann bei Bestellungen über Wien Ticket unter Angabe der entsprechenden Gutscheinnummer eingelöst werden. Die Einlösung von Gutschriften ist auch nach erfolgter Kündigung bis zum Ende der Gültigkeit der Gutschrift möglich.
2.11. Das Clubmitglied kann sich online unter „www.wien-ticket.at“ einloggen und seine Einkaufsdaten sowie den getätigten Umsatz einsehen. Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Umsatzdaten können nur mit Nachweis des Originalbelegs des Kaufes schriftlich bei Wien Ticket geltend gemacht werden.
2.12. Das Clubmitglied erhält zusätzlich zu Beginn des Geburtsmonats einen Wien Ticket Geburtstagsgutschein zugesendet. Der Versand dieses Gutscheines erfolgt mit Newsletter nur dann, wenn das Clubmitglied gültig zugestimmt hat und eine gültige E-Mail-Adresse sowie das Geburtsdatum angegeben wurden.
3. Kündigung, Beendigung des Vertragsverhältnisses und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
3.1. Das Clubmitglied ist berechtigt, die Mitgliedschaft im Wien Ticket Club jederzeit durch schriftliche Mitteilung an Wien Ticket (1150 Wien, Hütteldorfer Straße 2f; E-Mail: kundenservice@wien-ticket.at oder kundenservice@ticket.at) zu kündigen. In diesem Fall verfallen das aufgelaufene Guthaben und der Anspruch auf eine Gutschrift daraus gem. Punkt 2 Abs 2. Bereits ausgestellte Gutschriften bleiben hiervon unberührt.
3.2. Eine Kündigung durch Wien Ticket ist unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen jeweils zum Ende des Kalenderjahres möglich. Diese bedarf der Schriftform (E-Mail ausreichend). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Bereits ausgestellte Gutschriften bleiben hiervon ebenfalls unberührt.
3.3. Wien Ticket ist berechtigt, die Mitgliedschaft aus wichtigen Gründen sofort zu sperren oder bis zur Klärung der wichtigen Gründe auszusetzen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn das Clubmitglied bei der Registrierung unrichtige Daten angibt, Vorteile aus der Clubmitgliedschaft Dritten zuwendet oder an diese abtritt oder sonst die Clubmitgliedschaft missbräuchlich verwendet (zB gewerblich nutzt). Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund verfallen sämtliche Ansprüche und Vorteile aus der Clubmitgliedschaft mit sofortiger Wirkung.
4. Schlussbestimmungen
4.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern aus diesem Vertrag sowie bei Verbrauchergeschäften, bei denen der Verbraucher zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat noch im Inland beschäftigt ist, ist das für 1010 Wien örtlich und sachlich zuständige Gericht.
4.2. Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, nicht verdrängt werden.
Wien, am 7.10.2024